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Unfallgutachten

Im Kfz-Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen.
Der Geschädigte ist im vollen Umfang zu entschädigen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.
Die Entschädigung kann in der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder in einem Geldbetrag erfolgen.

Für die Abwicklung des Unfallschadens sind insbesondere Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Weiterverwendung des Fahrzeugs maßgeblich.

Wir liefern Entscheidungshilfen vor der Gutachtenerstellung.
Wir beraten ausgiebig und verbindlich.

Das Schadengutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters Nern
genießt höchste Glaubwürdigkeit und ist regelmäßig Grundlage für eine schnelle Schadenregulierung.

Warum benötige ich einen vereidigten Kfz-Gutachter ?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit Ihrem Fahrzeug sollten Sie im eigenen Interesse einen vereidigten Kfz-Gutachter beauftragen. Nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter gewährleistet die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe.
Nur der qualifizierte Gutachter erkennt den Unfallschaden vollständig und ist Garant für eine sach- und fachgerechte Beseitigung.
Das erstellte Gutachten hilft Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher.
Nur so ist gewährleistet, dass neben dem reinen Blechschaden auch weitere Schadenfaktoren wie Minderwert, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert richtig ermittelt und Sie entsprechend entschädigt werden. In vielen Fällen dient es auch zur Klärung des Schadenhergangs oder bei Streitigkeiten über die ausgeführte Reparatur.  

Kfz Gutachter Duisburg

Gutachter Telefon Duisburg:     0203-98 53 152

Gutachter Telefon Düsseldorf:  0211-98 96 14 2290