Nach nur 48 Stunden verschafft Ihnen unser Unfallgutachten den entscheidenden Vorteil!
Wie groß ist der Schaden am Unfallwagen, wie kann ich den Schaden abrechnen?
Sie stehen als Unfallbeteiligter vor der Schadenregulierung und vor wichtigen Entscheidungen.
Um diese Entscheidungen zu treffen und Ihre Ziele zu erreichen, benötigen Sie sachkundigen Rat, der ausschließlich in Ihrem Interesse handelt.
Das hier vorgestellte Unfallgutachten spielt dabei eine zentrale Rolle: Das Unfallgutachten gibt den Schaden an und bildet die Grundlage für alle Ihre Schadenersatzansprüche nach einem unverschuldeten Autounfall.
1. Kurz & knapp
Das Wichtigste kurz und kompakt zum Unfallgutachten
Mit einem Unfall- oder Schadengutachten beziffern und beweisen Sie Ihren Schadenersatz gegenüber der Versicherung des Unfallgegners.
Von entscheidender Bedeutung ist die Qualifikation des Kfz-Gutachters. Da der Beruf des Kfz-Gutachters (noch) nicht gesetzlich geregelt ist, kann jeder Kfz-Gutachten erstellen. Gutachten ohne kfz-technische Ausbildung kann die gegnerische Versicherung jedoch ablehnen. Gehen Sie dieses Risiko nicht ein!
§ 249 BGB stellt die Rechtsgrundlage für Ihre Ersatzansprüche als Geschädigter dar.
Bei einem Haftpflichtschaden sind Schadensersatzansprüche auf Unfallgutachtenbasis umfassender. Die Kaskoversicherung ersetzt nur den reinen Schaden.
Das Unfallgutachten beziffert die Schadenhöhe, Reparaturkosten, Reparaturweg, die Reparaturdauer, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die merkantile Wertminderung. Hinweise zum Unfallhergang sind möglich.
2. Ihre Rechte
Ihre Rechte nach einem Unfall setzen Sie mit SV Nern durch
Auf der Basis eines BGH Urteils aus dem Jahr 2007
steht Ihnen als Unfallgeschädigter Kostenersatz für ein selbstbeauftragtes Gutachten zu, d.h. die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers bezahlt Ihr Gutachten. Sie müssen sich nicht auf den vom gegnerischen Versicherer gestellten Kfz Gutachter einlassen.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfahren Sie nach einem Autounfall bei André Nern schnell, wie umfassend Ihre Rechte sind und wie der Schaden optimal für Sie reguliert wird.
Sie haben beispielsweise Anspruch auf …
Erstellung eines Schadensgutachtens oberhalb der Bagatellschadengrenze von ca. 750 Euro.
einen Mietwagen oder Nutzungsausfall.
die Erstattung des merkantilen Minderwertes.
die Übernahme von Rechtsanwaltskosten.
eine Unkostenpauschale.
die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung (Unfallkosten auszahlen lassen).
viele weitere Schadensersatzpositionen!
„Kleiner Schaden“, große Wirkung! Unterschätzen Sie die Kosten nicht
Der kleine Kratzer wird schon nicht so schlimm sein. Von wegen!
Unterschätzen Sie als Geschädigter einen vermeintlichen (!) Bagatellschaden nicht, denn oft liegt der wahre Schaden im vierstelligen Bereich.
Ob es sich wirklich nur um einen Bagatellschaden handelt, überlassen Sie am besten der Expertise des unabhängigen Kfz-Sachverständigen André Nern in Duisburg und Umgebung.